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Gemeindesteuern

Immobiliensteuer / Grundsteuer (I.B.I)

Zur Zahlung dieser Steuer ist jeder verpflichtet, der Eigentümer, Nutznießer oder Lizenzinhaber einer Immobilie (Haus, Appartement, Grundstück, Garage . . .) ist.

Die Zahlungen sind jährlich zu entrichten. Wenn Sie dem Steueramt (Patronato de Recaudación) keinen Einzugsermächtigung erteilt haben, werden Sie direkt von der Zahlstelle über die Zahlungsfrist informiert. Normalerweise ist die Steuer im Juli/August fällig.
Bezahlen können Sie die Rechnung bei einer der Banken, die auf dem Zahlungsbeleg aufgeführt sind oder per Bankeinzug.

Haben Sie durch einen Postfehler oder sonstigen Irrtum keine Zahlungsaufforderung erhalten, so müssen Sie sich diese selbst bei der Zahlstelle der Recaudación abholen und innerhalb der eingeräumten Zahlungsfrist bei einer der Banken bezahlen. Geht die Zahlung nicht innerhalb der Frist ein, wird automatisch ein Bußgeld erhoben.

Kauf eines Hauses:

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, müssen Sie den Grundsteuerbeleg entsprechend ändern lassen.

Dazu wird folgendes benötigt:

Kauf eines Neubaus:

Wenn Ihr Eigentum neu ist, muss der Eigentümer dieses beim Rathaus eintragen lassen. Hiezu müssen vorgelegt werden:

Wertsteigerungssteuer - Plusvalía

Die Plusvalía ist eine Steuer über die Wertsteigerung der Immobilie und wird nur einmal beim Besitzerwechsel einer Immobilie gezahlt, z.B. bei Kauf, Erbschaft, Schenkung, etc.

Die Höhe der Plusvalía richtet sich nach dem Katasterwert des Grundstücks und nach der Anzahl der Jahre, die seit dem letzten Besitzerwechsel vergangen sind.
Je mehr Jahre – umso höher ist die zu zahlende Summe.

Nachdem Sie die notarielle Kaufurkunde beim Notar unterschrieben haben, müssen Sie zur Zahlung der Plusvalía eine Kopie der Escritura beim Rathaus (Ayuntamiento) vorlegen.

Für Eigentum, welches innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft wird, wird keine Plusvalía fällig.

Gebühr über die Abholung und Entsorgung von Hausmüll

Diese Gebühr entspricht dem Service der Abholung und der Entsorgung des Hausmülles. Zur Zahlung verpflichtet sind alle Eigentümer einer Wohnung oder eines Lokales im Gemeindegebiet. Die Zahlungen erfolgen halbjährlich. Das Steueramt versendet die jeweiligen Rechnungen per Post.

Rentner und Pensionäre des Gemeindegebietes, die über ein jährliches Familieneinkommen von weniger als 513 Euro/monatlich verfügen, können einen Zahlungszuschuss über den Gesamtbetrag der Müllgebühr und bis zu 50 Euro der Grundsteuer beantragen. Hierfür müssen vorgelegt werden:

Die Information wurde bereitgestellt von Karin Przybylski, Los Verdes, Los Verdes.

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