Um irgendeine Art von Bautätigkeit durchzuführen ist es notwendig, vor Durchführung oder Beginn der Arbeiten eine Genehmigung einzuholen.
Eine Baugenehmigung wird für jede Art von Bautätigkeit benötigt, sei es innerhalb oder außerhalb des Hauses.
Dies sind Arbeiten, die nur einen kleinen technischen oder finanziellen Aufwand benötigen. Meistens sind es Änderungen an einem bereits bestehenden Gebäude, Dekorationen, Verglasungen usw.
Diese Arbeiten benötigen kein Projekt von einem Architekten.
Beispiele:
Um eine Genehmigung für ein kleines Bauvorhaben zu erhalten, muss ein offizieller Antrag ausgefüllt werden, der im Rathaus (Ayuntamento) zu erhalten ist. (Z.B. Algarrobo-Costa aber auch im Bürgermeisteramt)
Dem Antrag für die Obra menor muss ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Im Kostenvoranschlag enthalten sein müssen die Preise für Material und Arbeitslohn. Sollten sie als Eigentümer die Arbeiten selbst durchführen, muss der Betrag eingesetzt werden, den Facharbeiter für die Durchführung verlangen würden.
Bei Einreichung des Antrages muss die entsprechende Gebühr entrichtet werden.
Dies sind Arbeiten, die einen großen technischen und finanziellen Aufwand voraussetzen. Normalerweise handelt es sich um einen Anbau oder Neubau. Diese Arbeiten benötigen eine Planung durch einen in Spanien zugelassenen Architekten. Das Projekt muss vom offiziellen Architektenkolleg (Colegio Oficial de Arquitectos) beurkundet werden.
Beispiele:
Um eine Genehmigung für ein großes Bauvorhaben zu erhalten, muss ein offizieller Antrag ausgefüllt werden. Dem müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
Die Höhe der Verwaltungsgebühr und der Steuer für Konstruktionen richtet sich nach dem Kostenvoranschlag der Bauarbeiten. Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. in Algarrobo 0,6 %, die Steuer für Konstruktionen und Instalationen 2,472%.
Die Arbeiten dürfen nicht vor Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden, die Zahlung der Verwaltungsgebühr ermächtigt dazu nicht!
Die Verwaltungsgebühr sowie die Steuer sind bei Einreichen des Antrages auf Baugenehmigung zu entrichten.
Die Information wurde bereitgestellt von Karin Przybylski, Los Verdes,
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